Island Einreisebestimmungen
Bestimmungen zu Visapflicht, Alkohol & Tabak, Einfuhrverbote, Haustiere, Angel- & Reitausrüstungen etc.
- Visapflicht: Nein (bei einem Aufenthalt länger als 3 Monate siehe: www.utl.is)
- Gültigkeit des Reisepasses: mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
- Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden
- Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben
- 1 Liter Spirituosen und 0,75 Liter Wein und 3 Liter Bier, ODER
- 3 Liter Wein und 6 Liter Bier, ODER
- 1 Liter Spirituosen und 6 Liter Bier, ODER
- 1,5 Liter Wein und 12 Liter Bier, ODER
- 18 Liter Bier.
- 200 Zigaretten oder 250 g Tabakprodukte
Hinweis: Das Mindestalter für die Einfuhr von Alkohol beträgt 20 Jahre, für Tabak 18 Jahre.
Stand: 4.7.18 - Angabe ohne Gewähr
Gebrauchte Angel- und Reitausrüstungen (z.B. Handschuhe, Stiefel, Watstiefel) dürfen nur mit einem Zertifikat, welches die ordnungsgemäße Desinfektion nachweißt, eingeführt werden. Sättel, Zaumzeug, Halfter und Gerten dürfen NICHT eingeführt werden.
Die Ein- und Durchfuhr von Haustieren unterliegt strengen Bestimmungen (Quarantäne).
Passagiere, die aus EWR-Ländern nach Island reisen, dürfen Lebensmittel tierischen Ursprungs für den persönlichen Verzehr mitbringen. Weiterführende Infos unter: MAST
Bargeldsummen größer € 10.000,- müssen beim Zoll deklariert werden.
- Drogen & Waffen (siehe: www.tollur.is)
- Schnupftabak
- Isländische Zollbehörde: www.costums.is oder www.tollur.is
- Außenministerium (Österreich)
- Auswärtiges Amt (Deutschland)
- Europäischer Reiseinformationsdienst
Die Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.
*Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben