Landmannalaugar

Island Einreisebestimmungen

Bestimmungen zu Visapflicht, Alkohol & Tabak, Einfuhrverbote, Haustiere, Angel- & Reitausrüstungen etc.

  • Visapflicht: Nein (bei einem Aufenthalt länger als 3 Monate siehe: www.utl.is)
  • Gültigkeit des Reisepasses: mindestens 3 Monate über das Ausreisedatum hinaus
  • Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden
  • Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben
  • 1 Liter Spirituosen und 0,75 Liter Wein und 3 Liter Bier, ODER
  • 3 Liter Wein und 6 Liter Bier, ODER
  • 1 Liter Spirituosen und 6 Liter Bier, ODER
  • 1,5 Liter Wein und 12 Liter Bier, ODER
  • 18 Liter Bier.
  • 200 Zigaretten oder 250 g Tabakprodukte

Hinweis: Das Mindestalter für die Einfuhr von Alkohol beträgt 20 Jahre, für Tabak 18 Jahre.

Stand: 4.7.18 - Angabe ohne Gewähr

Gebrauchte Angel- und Reitausrüstungen (z.B. Handschuhe, Stiefel, Watstiefel) dürfen nur mit einem Zertifikat, welches die ordnungsgemäße Desinfektion nachweißt, eingeführt werden. Sättel, Zaumzeug, Halfter und Gerten dürfen NICHT eingeführt werden.

Die Ein- und Durchfuhr von Haustieren unterliegt strengen Bestimmungen (Quarantäne).

Passagiere, die aus EWR-Ländern nach Island reisen, dürfen Lebensmittel tierischen Ursprungs für den persönlichen Verzehr mitbringen. Weiterführende Infos unter:  MAST

Bargeldsummen größer € 10.000,- müssen beim Zoll deklariert werden.

  • Isländische Zollbehörde: www.costums.is oder www.tollur.is
  • Außenministerium (Österreich)
  • Auswärtiges Amt (Deutschland)
  • Europäischer Reiseinformationsdienst

Die Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen sind seit dem 15.06.2012 nicht mehr gültig. Bei Auslandsreisen muss jedes Kind über ein eigenes Reisedokument verfügen.

*Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

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